Die Laienpredigt
(in der Evangelischen Kirche im Rheinland)
In der evangelischen Kirche gibt es zwei Modelle der
Beteiligung der "Laien" am Predigtdienst. Das eine ist der
"Lektor" (er/sie liest eine gedruckte Predigt vor), das
andere der/die "Predigthelfer/in". Der/die letztere verfaßt
und verantwortet seine Predigt selbst und ist außer zum
Predigen auch zum Taufen, Trauen, Beerdigen (nach
Dimissoriale durch den zuständigen Pfarrer, natürlich) und
zur Leitung der Feier des Heiligen Abendmahls berechtigt.
- Der charakteristische Unterschied scheint mir zu sein,
daß die katholische Kirche die Laienpredigt stets mit einer
Ausnahmesituation DES BEDARFS motiviert, während die
evangelische Kirche als Motiv eine Ausnahmesituation DER
BEGABUNG ins Feld führt: Um die Beteiligung von Menschen zu
ermöglichen, die "die Gabe der Wortverkündigung" besitzen,
ohne aber Theologie als Beruf gewählt zu haben.
- Weiterhin ist ein charakteristischer Unterschied die
(evangelische) Anbindung an die Gemeinde, die in ihrem
Schoß diese Begabung entdeckt hat: Zur Predigthelfer/in
wird man in der Regel durch Vorschlag des Presbyteriums;
anders kommt man in die Ausbildung gar nicht rein; man
verliert die Rechte der Ordination zum Predigthelfer, wenn
man aus dem örtlichen Bereich der Gemeinde wegzieht, in
deren Bereich man tätig war (es sei denn, die zuziehende
Gemeinde erklärt, daß sie den Dienst dieses Predigthelfers
in ihrem Bereich wünscht).
Webseiten der Evangelischen Kirche im Rheinland
Ein Dankeschön an Traugott Vitz, der diese Informationen zusammengestellt hat.
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