Die Laienpredigt
(in der Evangelischen Kirche im Rheinland)

In der evangelischen Kirche gibt es zwei Modelle der Beteiligung der "Laien" am Predigtdienst. Das eine ist der "Lektor" (er/sie liest eine gedruckte Predigt vor), das andere der/die "Predigthelfer/in". Der/die letztere verfaßt und verantwortet seine Predigt selbst und ist außer zum Predigen auch zum Taufen, Trauen, Beerdigen (nach Dimissoriale durch den zuständigen Pfarrer, natürlich) und zur Leitung der Feier des Heiligen Abendmahls berechtigt.

  1. Der charakteristische Unterschied scheint mir zu sein, daß die katholische Kirche die Laienpredigt stets mit einer Ausnahmesituation DES BEDARFS motiviert, während die evangelische Kirche als Motiv eine Ausnahmesituation DER BEGABUNG ins Feld führt: Um die Beteiligung von Menschen zu ermöglichen, die "die Gabe der Wortverkündigung" besitzen, ohne aber Theologie als Beruf gewählt zu haben.

  2. Weiterhin ist ein charakteristischer Unterschied die (evangelische) Anbindung an die Gemeinde, die in ihrem Schoß diese Begabung entdeckt hat: Zur Predigthelfer/in wird man in der Regel durch Vorschlag des Presbyteriums; anders kommt man in die Ausbildung gar nicht rein; man verliert die Rechte der Ordination zum Predigthelfer, wenn man aus dem örtlichen Bereich der Gemeinde wegzieht, in deren Bereich man tätig war (es sei denn, die zuziehende Gemeinde erklärt, daß sie den Dienst dieses Predigthelfers in ihrem Bereich wünscht).
 Webseiten der Evangelischen Kirche im Rheinland

Ein Dankeschön an Traugott Vitz, der diese Informationen zusammengestellt hat.

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